Arzneimittel für Tiere - was man darüber wissen sollte!
Tierärztliche Hausapotheke
Arzneimittel für Tiere bekommt man in der Regel vom Tierarzt.
Tierärzte dürfen Medikamente nicht nur verschreiben, sondern sind
aufgrund ihres Fachwissens berechtigt, eine Praxisapotheke zu
führen und daraus Fertigarzneimittel abzugeben oder auch selbst
Medikamente herzustellen. Dies ist sinnvoll, damit spezielle Arzneizubereitungen
für Tiere im Behandlungsfall sofort verfügbar sind.
Verschreibungspflicht
Die meisten Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig und
dürfen in der Apotheke nicht ohne tierärztliches Rezept abgegeben
werden. Die Rezeptpflicht dient dazu, den bestimmungsgemäßen Gebrauch
der zum Teil hochwirksamen Substanzen zu sichern, um gesundheitliche
Schäden z.B. durch mögliche Nebenwirkungen bei Mensch und Tier
zu vermeiden. Wer sich verschreibungspflichtige Medikamente ohne
Rezept verschafft, handelt nicht zum Wohle seines Tieres, sondern
grob fahrlässig.
Bestimmungsgemäßer Arzneimitteleinsatz bei Tieren
Mit seiner Diagnose leitet der Tierarzt die gezielte medikamentelle
Behandlung ein. Sie muß vom Tierarzt individuell festgelegt werden
und hängt von Tierart, -alter, Gewicht und Zustand des Tieres
ab. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel und
umso kürzer die Verweildauer des Medikamentes im Körper. Diese
Regel bestimmt Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikamentes.
Darüber hinaus müssen tierart- und rassespezifische Unterschiede
in der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Medikamenten berücksichtigt werden.
Selbstmedikation
Die Anwendung von Arzneimitteln ohne tierärztliche Diagnose und
Verordnung ist grob fahrlässig und kann ungeahnte Folgen haben:
- wenn Krankheitssymptome vom Tierbesitzer falsch gedeutet werden
- wenn eine als harmlos eingestufte Erkrankung mit zu schwachen Mitteln behandelt und verschleppt wird
- wenn gegen eine harmlose Erkrankung mit zu drastischen Mitteln vorgegangen wird
- wenn Humanmedizinische Präparate eingesetzt werden, die für Tiere unverträglich sind
- wenn Dosierungen aus der Humanmedizin aufs Tier übertragen werden.
- wenn Tierarzneimittel nicht tierartspezifisch eingesetzt werden.
Ein nicht fachmännisch eingesetztes Medikament schadet mehr als es nützt.
Arzneimittelunverträglichkeit
Anzeichen einer Arzneimittelunverträglichkeit können sein:
- Durchfall
- Erbrechen
- Absonderung von Schleim oder Schaum aus Maul und/oder Nase
- Atemnot
- Anschwellungen im Kopfbereich und an den Kopfschleimhäuten
- Torkelnder Gang
Quelle: Infoseiten des Bundesverbandes Deutscher Tierärzte e.V. (BPT)